Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 7 sowie der Anhänge 1 und 3 zur Anlage 4"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10, der Anlagen 2 und 7 sowie der Anhänge 1 und 3 zur Anlage 4
Der Beschluss vom 19. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderung der Richtlinie gemäß Abschnitt I, II und III tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft. Die Änderung der Richtlinie gemäß Abschnitt IV tritt am 19. Januar 2024 in Kraft.