Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2024"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2024
Der Beschluss vom 27. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
-
Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2024
Der Beschluss vom 27. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Festzuschuss-Richtlinie: Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge zum 1. Januar 2024
Beschluss vom 27. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.