Letzte Änderungen zu "Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b SGB V (Neufassung der §§ 1 bis 5)"
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Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach §116b SGB V (Neufassung der §§ 1 bis 5)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 21. Februar 2008 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. April in Kraft.