Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma:
Änderungen in den §§ 4 und 8"
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderungen in den §§ 4 und 8
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderungen in den §§ 4 und 8
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
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Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Änderungen in den §§ 4 und 8
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.