Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2"
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verfahrensstart zur erstmaligen Übermittlung der standortbezogenen Nachweise gemäß § 12 Abs. 2
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.