Letzte Änderungen zu "Verfahrensordnung:
Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen"
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Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.
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Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Verfahrensordnung: Verfahren zur Festlegung von Mindestmengen
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.