Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Ergänzung der Anlage Nr. 11 – Herztransplantation"
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 11 – Herztransplantation
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Ergänzung der Anlage Nr. 11 – Herztransplantation
Beschluss vom 16. November 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.