Letzte Änderungen zu "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V:
Änderungen nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2024"
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2024
Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2024
Der Beschluss vom 8. November 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V: Änderungen nach den Aktualisierungen durch die ICD-10-GM 2024
Beschluss vom 8. November 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.