Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XIIa:
Ergänzung zur Benennung von Kombinationen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XIIa: Ergänzung zur Benennung von Kombinationen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V
Der Beschluss vom 5. Oktober 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Oktober 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XIIa: Ergänzung zur Benennung von Kombinationen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V
Beschluss vom 5. Oktober 2023. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 5. Oktober 2023 in Kraft.