Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
§ 12 Absatz 11 – Änderung"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 12 Absatz 11 – Änderung
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. Dezember 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 12 Absatz 11 – Änderung
Der Beschluss vom 21. September 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 12 Absatz 11 – Änderung
Beschluss vom 21. September 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.