Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022
Der Beschluss vom 6. September 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 29. September 2023 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 6. September 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.