Letzte Änderungen zu "ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie:
Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen"
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 14. November 2023 in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Der Beschluss vom 17. August 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie: Erstfassung der Anlage III – Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantationslymphomen
Beschluss vom 17. August 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.