Letzte Änderungen zu "Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie:
Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen"
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. September 2023 in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. Juli 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie: Qualifikationsanforderungen an die potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte nach § 8 und an die verordnenden Vertragsärztinnen und Vertragsärzte nach § 9 sowie Übergangsregelung zur Potenzialerhebung in § 5a (neu) der Richtlinie und weitere Änderungen
Beschluss vom 20. Juli 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.