Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung der Anlagen- und Anhangsübersichten sowie der Anhänge 1 (Datensatzbeschreibung) und 2 (Auswahllisten) für das Berichtsjahr 2022 und Ergänzung der Anhänge 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) sowie 4 (Plausibilisierungsregeln) für das Berichtsjahr 2022"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlagen- und Anhangsübersichten sowie der Anhänge 1 (Datensatzbeschreibung) und 2 (Auswahllisten) für das Berichtsjahr 2022 und Ergänzung der Anhänge 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) sowie 4 (Plausibilisierungsregeln) für das Berichtsjahr 2022
Der Beschluss vom 15. Juni 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. August 2023 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung der Anlagen- und Anhangsübersichten sowie der Anhänge 1 (Datensatzbeschreibung) und 2 (Auswahllisten) für das Berichtsjahr 2022 und Ergänzung der Anhänge 3 (Qualitätsindikatoren und Kennzahlen aus den Verfahren der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V) sowie 4 (Plausibilisierungsregeln) für das Berichtsjahr 2022
Beschluss vom 15. Juni 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.