Letzte Änderungen zu "Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme:
Anbindung Krebsregisterdaten"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Juli 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Der Beschluss vom 12. Mai 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Anbindung Krebsregisterdaten
Beschluss vom 12. Mai 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.