Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022 (Datensatzbeschreibung) und Umstrukturierung"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022 (Datensatzbeschreibung) und Umstrukturierung
Der Beschluss vom 20. April 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 10. Juni 2023 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 für das Berichtsjahr 2022 (Datensatzbeschreibung) und Umstrukturierung
Beschluss vom 20. April 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.