Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII:
Teil A (Cyanocobalamin)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Cyanocobalamin)
Der Beschluss vom 20. April 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. August 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Cyanocobalamin)
Der Beschluss vom 20. April 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage VII: Teil A (Cyanocobalamin)
Beschluss vom 20. April 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.