Letzte Änderungen zu "Geschäftsordnung:
Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID"
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. Juni 2023 in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG genehmigt. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Geschäftsordnung: Änderung der Anlage I zur Bestimmung der Stimmrechte für die Richtlinie zur Versorgung von Post-COVID
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Genehmigung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.