Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 3. Juni 2023 in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Regelungen zum Morbiditätsfaktor
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.