Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie:
§ 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 46 (Cannabisarzneimittel)"
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Arzneimittel-Richtlinie: § 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 46 (Cannabisarzneimittel)
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. Juni 2023 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 46 (Cannabisarzneimittel)
Der Beschluss vom 16. März 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie: § 4a und Abschnitt N §§ 44 bis 46 (Cannabisarzneimittel)
Beschluss vom 16. März 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.