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Änderung der Nr. 5 der Anlage (Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen) hinsichtlich Berechnung der Leistungsmenge und Übergangsregelung"
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nr. 5 der Anlage (Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen) hinsichtlich Berechnung der Leistungsmenge und Übergangsregelung
Der Beschluss vom 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nr. 5 der Anlage (Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen) hinsichtlich Berechnung der Leistungsmenge und Übergangsregelung
Beschluss vom 16. Februar 2023. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.