Letzte Änderungen zu "DMP-Anforderungen-Richtlinie:
Änderung von § 3 Absatz 1"
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung von § 3 Absatz 1
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung von § 3 Absatz 1
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung von § 3 Absatz 1
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.