Letzte Änderungen zu "DMP-Anforderungen-Richtlinie:
Änderung von § 5 Absatz 2 Buchstabe b"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung von § 5 Absatz 2 Buchstabe b
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2023 in Kraft.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung von § 5 Absatz 2 Buchstabe b
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung von § 5 Absatz 2 Buchstabe b
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.