Letzte Änderungen zu "Erprobungs-Richtlinie:
Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen"
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 21. April 2023 in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Der Beschluss vom 19. Januar 2023 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Erprobungs-Richtlinie: Niedrigdosierter gepulster Ultraschall bei Pseudarthrosen
Beschluss vom 19. Januar 2023. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.