Letzte Änderungen zu "Festzuschuss-Richtlinie:
Anpassung der Beträge"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Festzuschuss-Richtlinie: Anpassung der Beträge
Beschluss vom 15. Dezember 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.