Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Änderung von §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2019 sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2019 sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 7. April 2023 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Änderung von §§ 8, 10, 12 bis 13, 16 bis 17, Ergänzung der Anlage und ihres Anhangs 2 für das Berichtsjahr 2022 und Aufhebung der Anlagen und Anhänge für das Berichtsjahr 2019 sowie der Anlage 3 und ihres Anhangs
Beschluss vom 15. Dezember 2022. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.