Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Änderung der Nr. 5 der Anlage (Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen) und jährliche ICD- und OPS-Anpassung"
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nr. 5 der Anlage (Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen) und jährliche ICD- und OPS-Anpassung
Der Beschluss vom 15. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderung der Nr. 5 der Anlage (Allogene Stammzelltransplantation bei Erwachsenen) und jährliche ICD- und OPS-Anpassung
Beschluss vom 15. Dezember 2022. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.