Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Korrektur des Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021
Der Beschluss vom 7. Dezember 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 7. Dezember 2022 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Korrektur des Anhangs 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021
Beschluss vom 7. Dezember 2022. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.