Letzte Änderungen zu "Schutzimpfungs-Richtlinie:
Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19
Der Beschluss vom 1. Dezember 2022 in der Fassung der Änderungsbeschlüsse vom 5. Januar 2023 und 16. Februar 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 8. April 2023 in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19
Der Beschluss vom 1. Dezember 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 1. Dezember 2022 und 5. Januar 2023) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß § 1 der Coronavirus-Impfverordnung vom 30. August 2021 (BAnz AT 31.08.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Dezember 2022 (BAnz AT 30.12.2022 V1) geändert worden ist, außer Kraft tritt. Der Tag an dem diese Änderungen der Richtlinie in Kraft treten, ist im Bundesanzeiger bekannt zu machen.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19
Der Beschluss vom 1. Dezember 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19
Beschluss vom 1. Dezember 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.