Letzte Änderungen zu "Aufhebung der Richtlinie zur Erprobung der pulsierenden elektromagnetischen Felder bei Knochenheilungsstörungen der langen Röhrenknochen und Einstellung des Erprobungsverfahrens"
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Aufhebung der Richtlinie zur Erprobung der pulsierenden elektromagnetischen Felder bei Knochenheilungsstörungen der langen Röhrenknochen und Einstellung des Erprobungsverfahrens
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Dezember 2022 in Kraft.
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Aufhebung der Richtlinie zur Erprobung der pulsierenden elektromagnetischen Felder bei Knochenheilungsstörungen der langen Röhrenknochen und Einstellung des Erprobungsverfahrens
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.