Letzte Änderungen zu "Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme:
Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen"
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 26. Januar 2023 in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Der Beschluss vom 17. November 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme: Widerspruchsverfahren und Übergangsregelungen
Beschluss vom 17. November 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.