Letzte Änderungen zu "Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie:
Erste Anpassung gemäß § 1 Absatz 3"
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erste Anpassung gemäß § 1 Absatz 3
Der Beschluss vom 15. September 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt in weiten Teilen mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft. Die Neufassung von § 6 Absatz 3 und Anlage 2 der PPP-RL tritt erst am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erste Anpassung gemäß § 1 Absatz 3
Der Beschluss vom 15. September 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie: Erste Anpassung gemäß § 1 Absatz 3
Beschluss vom 15. September 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.