Letzte Änderungen zu "Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene:
Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2, 4 und 7"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2, 4 und 7
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2, 4 und 7
Der Beschluss vom 20. Oktober 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
-
Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene: Änderung der §§ 8 und 10 sowie der Anlagen 2, 4 und 7
Beschluss vom 20. Oktober 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.