Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Verschiebung des Starts des softwarebasierten Nachweisverfahrens und Verlängerung des Ausnahmetatbestandes"
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verschiebung des Starts des softwarebasierten Nachweisverfahrens und Verlängerung des Ausnahmetatbestandes
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. November 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verschiebung des Starts des softwarebasierten Nachweisverfahrens und Verlängerung des Ausnahmetatbestandes
Der Beschluss vom 18. August 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Verschiebung des Starts des softwarebasierten Nachweisverfahrens und Verlängerung des Ausnahmetatbestandes
Beschluss vom 18. August 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.