Letzte Änderungen zu "Qualitätsverträge nach § 110a SGB V:
Festlegung weiterer Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4"
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Qualitätsverträge nach § 110a SGB V: Festlegung weiterer Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. August 2022 in Kraft.
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Qualitätsverträge nach § 110a SGB V: Festlegung weiterer Leistungen oder Leistungsbereiche gemäß § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4
Beschluss vom 21. Juli 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.