Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III:
Nummer 44 – Stimulantien"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 44 – Stimulantien
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 7. Oktober 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 44 – Stimulantien
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage III: Nummer 44 – Stimulantien
Beschluss vom 21. Juli 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.