Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII:
Risdiplam (Spinale Muskelatrophie) – Beschränkung der Versorgungsbefugnis"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Risdiplam (Spinale Muskelatrophie) – Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Der Beschluss vom 21. Juli 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Er trat am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. Juli 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage XII: Risdiplam (Spinale Muskelatrophie) – Beschränkung der Versorgungsbefugnis
Beschluss vom 21. Juli 2022. Er tritt am Tag seiner Veröffentlichung auf den Internetseiten des G-BA am 21. Juli 2022 in Kraft.