Letzte Änderungen zu "Mindestmengenregelungen:
Änderungen in §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 136b Abs. 5 Satz 6 SGB V sowie weitere Anpassungen"
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Mindestmengenregelungen: Änderungen in §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 136b Abs. 5 Satz 6 SGB V sowie weitere Anpassungen
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Änderungen der Regelung gemäß Ziffern I bis IV traten am 16. Juli 2022 in Kraft und die Änderungen gemäß Ziffer V traten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
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Mindestmengenregelungen: Änderungen in §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages gemäß § 136b Abs. 5 Satz 6 SGB V sowie weitere Anpassungen
Beschluss vom 16. Juni 2022. Die Änderungen der Regelung gemäß Ziffern I bis IV treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, die Änderungen gemäß Ziffer V treten mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.