Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Anpassung des Anhangs 1 und Ergänzung der Anhänge 3 und 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 und Ergänzung der Anhänge 3 und 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 30. Juli 2022 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Anpassung des Anhangs 1 und Ergänzung der Anhänge 3 und 4 zur Anlage für das Berichtsjahr 2021
Beschluss vom 16. Juni 2022. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.