Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Änderung der Richtlinie zum Erfassungsjahr 2023"
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Richtlinie zum Erfassungsjahr 2023
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 30. September 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Richtlinie zum Erfassungsjahr 2023
Der Beschluss vom 16. Juni 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung der Richtlinie zum Erfassungsjahr 2023
Beschluss vom 16. Juni 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.