Letzte Änderungen zu "Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren:
Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators"
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 28. Juli 2022 in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Der Beschluss vom 19. Mai 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zur Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
Beschluss vom 19. Mai 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.