Letzte Änderungen zu "Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser:
Ergänzung des Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2021"
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2021
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Juli 2022 in Kraft.
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Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Ergänzung des Anhangs 1 zur Anlage (Datensatzbeschreibung) für das Berichtsjahr 2021
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.