Letzte Änderungen zu "Bedarfsplanungs-Richtlinie:
Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater"
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 19. August 2022 in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bedarfsplanungs-Richtlinie: Anpassung der Verhältniszahl für Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.