Letzte Änderungen zu "Kinder-Richtlinie:
(Nicht-)Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie"
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Kinder-Richtlinie: (Nicht-)Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 31. Mai 2022 in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: (Nicht-)Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Kinder-Richtlinie: (Nicht-)Verlängerung der befristeten Ausnahmeregelung für die Untersuchungszeiträume der U6 bis U9 im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.