Letzte Änderungen zu "Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 (in der Fassung der Beschlüsse vom 21. April 2022 und vom 19. Mai 2022) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Der Beschluss vom 21. April 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. April 2022 in Kraft.
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Verlängerung von COVID-19-Ausnahmen von Mindestanforderungen an das Personal und von Prüfungen durch den Medizinischen Dienst
Beschluss vom 21. April 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.