Letzte Änderungen zu "Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen:
COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen (Arbeitsunfähigkeit)"
Die Liste der letzten Änderungen steht auch als RSS-Feed zur Verfügung.
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen (Arbeitsunfähigkeit)
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung zum 1. April 2022 in Kraft.
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen (Arbeitsunfähigkeit)
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinien über veranlasste Leistungen auf Basis des Grundlagenbeschlusses zu räumlich begrenzten und zeitlich befristeten Sonderregelungen: COVID-19-Epidemie – Verlängerung befristeter bundeseinheitlicher Sonderregelungen (Arbeitsunfähigkeit)
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.