Letzte Änderungen zu "Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur:
Änderung des § 10 und der Anlage 3 zur Verlängerung des Ausnahmetatbestands"
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 10 und der Anlage 3 zur Verlängerung des Ausnahmetatbestands
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 6. Mai 2022 in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 10 und der Anlage 3 zur Verlängerung des Ausnahmetatbestands
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Änderung des § 10 und der Anlage 3 zur Verlängerung des Ausnahmetatbestands
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.