Letzte Änderungen zu "Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX:
Festbetragsgruppenbildung – Methocarbamol, Gruppe 1, in Stufe 1"
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Methocarbamol, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 3. Mai 2022 in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Methocarbamol, Gruppe 1, in Stufe 1
Der Beschluss vom 18. März 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Arzneimittel-Richtlinie/Anlage IX: Festbetragsgruppenbildung – Methocarbamol, Gruppe 1, in Stufe 1
Beschluss vom 18. März 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.