Letzte Änderungen zu "Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren:
Änderung von § 11 Absätze 5 und 6"
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung von § 11 Absätze 5 und 6
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 2. Juli 2022 in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung von § 11 Absätze 5 und 6
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren: Änderung von § 11 Absätze 5 und 6
Beschluss vom 17. Februar 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.