Letzte Änderungen zu "Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung:
High-Flow-Therapie zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 – Aussetzung zur Erprobung"
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: High-Flow-Therapie zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 – Aussetzung zur Erprobung
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 20. Mai 2022 in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: High-Flow-Therapie zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 – Aussetzung zur Erprobung
Der Beschluss vom 17. Februar 2022 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: High-Flow-Therapie zur Selbstanwendung durch Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittener chronisch obstruktiver Lungenerkrankung oder chronisch respiratorischer Insuffizienz Typ 1 – Aussetzung zur Erprobung
Beschluss vom 17. Februar 2022. Er tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.